Digitaler Schein statt gelber Zettel
Neuerungen im Gesundheitswesen: Krankschreibungen werden nun digital erstellt.
Seit 2023 müssen erkrankte Arbeitnehmer keine Krankschreibungen mehr versenden: Der Arbeitgeber erhält die elektronische Krankmeldung digital von der Krankenkasse. Hier erfahren Sie, wie die eAU funktioniert, was sich für Patienten ändert und welche Daten der Arbeitgeber zu sehen bekommt.
- Was ist die eAU?
- Ist die eAU verpflichtend?
- Wie bekommt der Arbeitgeber die eAU?
Das Wichtigste im Überblick:
- Die elektronische Krankmeldung vereinfacht Prozesse für Patienten: Die Krankenkasse bekommt die eAU von der Arztpraxis, der Arbeitgeber holt sie sich von der Krankenkasse.
- Die elektronische Krankschreibung ist seit 2023 verpflichtend. Papierausdrucke gibt es nur noch in bestimmten Fällen, z. B. für Privatpatienten und Bürgergeld-Empfänger.
- Der Arbeitgeber kann wie bisher nur relevante Daten zur Krankschreibung einsehen; er erhält keine Informationen zu Arzt und Diagnose.
Was ist die eAU?
Die eAU –elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – ist eine digitale Form der Krankschreibung. Sie wurde bereits 2022 deutschlandweit eingeführt und ersetzt die bisherige Papierversion. Genauer gesagt:
- Die eAU ersetzt den „gelben Schein“, den Patienten vormals bei Krankenkasse und Arbeitgeber selbst einreichen mussten. Beide Stellen erhalten die Krankschreibung nun in elektronischer Form.
- Die elektronische Datenübermittlung an die Krankenkasse ist bereits seit Mitte 2022 Standard. Neu seit 2023 ist, dass auch der Arbeitgeber die Daten digital abrufen muss.
- Die elektronische AU wird schrittweise ausgebaut. So nimmt seit Januar 2024 auch die Arbeitsagentur daran teil, eine weitere Ausweitung, z. B. auf die Jobcenter,ist geplant.
- Sie selbst erhalten weiterhin einen Papierausdruck zur Information. Darauf finden Sie u. a. die Angabe, wie lange die Krankmeldung gilt.
- Daten der elektronischen Krankmeldung werden 2024 auf Wunsch auch in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert, ab Januar 2025 geschieht dies automatisch.
Wie funktioniert die eAU?
Die eAU ist – ebenso wie das E-Rezept – eine digitale Anwendung, die die Telematikinfrastruktur nutzt. Über diese Plattform läuft der Datenverkehr des deutschen Gesundheitssystems. Wenn Sie sich in Ihrer Arztpraxis oder im Krankenhaus krankschreiben lassen, passiert Folgendes:
- Über die Telematikinfrastruktur versendet die Praxis die Daten zur Arbeitsunfähigkeit an Ihre Krankenkasse. Hierzu ist sie bereits seit Mitte 2022 verpflichtet.
- Die Krankenkasse überträgt die Daten der elektronischen Krankmeldung in ihr System.
- Als Patient sind Sie weiterhin verpflichtet, Ihren Arbeitgeber über Ihre Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Ist dies geschehen, kann Ihr Arbeitgeber die elektronische Krankschreibung bei der Krankenkasse anfordern.
- Auf Anfrage stellt die Krankenkasse die Daten zur eAU dem Arbeitgeber bereit.
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung funktioniert auch bei telefonischer Krankmeldung (für max. 5 Tage) oder bei einer Video-Sprechstunde (für max. 7 Tage).
Hinweis:
Bei einem vorübergehenden Ausfall der Technik speichert das Praxisverwaltungssystem die Daten und übermittelt sie automatisch, sobald die Verbindung wiederhergestellt ist. U. U. bekommen Sie dennoch eine Papierversion, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen müssen.
Was ändert sich für Patienten?
Die wichtigste Neuerung für Patienten besteht darin, dass sie eine Krankschreibung nicht mehr eigenhändig an Krankenkasse und Arbeitgeber versenden müssen. Das geschieht künftig automatisch. Ansonsten gilt weiterhin:
- Sie müssen Ihren Arbeitgeber über Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren vermutliche Dauer sofort informieren.
- Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist gesetzlich ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit verpflichtend, manche Arbeitgeber verlangen sie bereits ab dem ersten Tag.
Einige Krankenkassen bieten bereits in der kasseneigenen App die Funktion an, Krankschreibungen digital einzusehen. In der App haben Sie dann eine Übersicht über Ihre elektronischen Krankmeldungen und sparen sich so den Papierausdruck.
Ist die eAU verpflichtend?
Vertragsärztliche Praxen und Krankenhäuser müssen die digitale Krankmeldung seit Juli 2022 verpflichtend ausstellen. Für Arbeitgeber ist die Nutzung der eAU seit 2023 Pflicht. Eine Krankschreibung in Papierform ist nur in Ausnahmefällen möglich, nämlich besonders bei:
- Bürgergeld-Empfängern
- Minijobbern in Privathaushalten
- Privatversicherten
- Patienten, die im Ausland versichert sind
- technischen Problemen, die eine digitale Übermittlung verhindern
Auch Bescheinigungen über die Erkrankung von Kindern werden bislang noch nicht elektronisch bereitgestellt.
Ist die eAU sinnvoll?
Die elektronische AU vereinfacht v. a. für Patienten die Prozesse rund um die Krankmeldung. Da vieles nun digital und automatisch passiert, haben Sie als Patient weniger Aufwand. Genauer gesagt:
- Patienten sparen Zeit, da sie Papierbescheinigungen nicht mehr per Post oder als Scan an Krankenkasse und Arbeitgeber senden müssen.
- Zudem liegt die Verantwortung für die Übermittlung der digitalen AU nun bei der Arztpraxis bzw. der Krankenkasse.
- Durch die digitale Form lassen sich Papier und ggf. Portokosten einsparen.
- Ersatzausdrucke wegen verlorengegangener Bescheinigungen sind nicht mehr nötig.
- Daten zur Arbeitsunfähigkeit werden von der Krankenkasse umgehend erfasst und dokumentiert. Dadurch kann die Krankenkasse schnell reagieren, wenn Krankengeld fällig wird.
Kritisiert wird aktuell das aufwendige Verfahren für Arbeitgeber. Besonders die Abfrage bei den Krankenkassen führt dabei zu Verzögerungen und Fehlern.
Wie bekommt der Arbeitgeber die eAU?
Die eAU für den Arbeitgeber stellt die Krankenkasse zur Verfügung. Zunächst muss der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit mitteilen. Ab dem 2. Tag der Krankmeldung kann der Arbeitgeber tätig werden:
- Der Arbeitgeber stellt bei der zuständigen Krankenkasse eine Anfrage über ein Entgeltabrechnungsprogramm oder das Meldeportal der Sozialversicherungsträger. Hierfür brauchte er die Rentenversicherungsnummer oder Name und Geburtsort des Arbeitnehmers.
- Die Krankenkasse prüft, ob der Arbeitgeber berechtigt ist. Dazu gleicht sie ihre Daten mit denen des Arbeitgebers ab.
- Ist die Anfrage berechtigt, stellt die Krankenkasse die elektronische Krankschreibung bereit und informiert den Arbeitgeber über die Bereitstellung.
- Der Arbeitgeber kann nun auf die elektronische Krankmeldung zugreifen und die Daten abrufen.
Info: Der Arbeitgeber muss die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht persönlich abrufen. Hiermit kann er z. B. auch einen Steuerberater beauftragen.
Was sieht der Arbeitgeber auf der eAU?
Auf der elektronischen Krankmeldung, die die Krankenkasse dem Arbeitgeber bereitstellt, sind lediglich folgende Daten einsehbar:
- Patientenname
- Beginn und Ende der Krankschreibung
- Datum, an dem die Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde
- Information, ob es sich um eine Erst- oder Folgemeldung handelt
- Hinweis, dass ein Arbeitsunfall oder dessen Folgen die Ursache sein könnte
Weitere Angaben, besonders zur ausstellenden Praxis oder zur Diagnose, sind nicht enthalten. Zudem ist auf der Arbeitgeberversion der eAU kein Arztstempel mehr vorhanden, der dem Arbeitgeber Hinweise auf den ausstellenden Arzt gibt.
Allerdings kann der Arbeitgeber bei der Krankenkasse eine Vorerkrankungsanfrage stellen. Dadurch erfährt er, ob die aktuelle Krankmeldung dieselbe Ursache hat wie vorherige Krankschreibungen. Diese Info ist relevant, wenn es um die Entgeltfortzahlung geht.
Info
Eine Entgeltfortzahlung erhalten erkrankte Arbeitnehmer für max. 6 Wochen. Innerhalb von 6 Monaten werden Krankheitstage zusammengerechnet, wenn sie auf derselben Erkrankung beruhen.
Durch die Vorerkrankungsanfrage erfährt der Arbeitgeber lediglich, ob frühere Fehlzeiten anrechenbar sind oder nicht. Er erhält keine Informationen zur Art der Erkrankung.
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